Zuschüsse für Bedürftige

25.03.2011

Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Wie das Landratsamt mitteilt, können für bedürftige Familien ab sofort Zuschüsse beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Unter dem Punkt "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" ist ein Budget bis 10 Euro monatlich bzw. 120 Euro jährlich pro Schüler vorgesehen. Dies sollte auch für den Musikschulunterricht gelten.
Obwohl die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erst nach der Verkündung des Gesetzes möglich ist, können Vorsorglich jedoch bereits jetzt Anträge gestellt werden:
- in den Jobcentern
für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II - Hartz IV),
- in den Bürgerbüros des Landratsamtes
für Familien, die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt - SGB XII), Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Interessenten melden sich bitte im Büro der KulturTankstelle.

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